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Corporate Governance

Corporate Governance

Die bereits im Jahr 2000 eingeführten, mehrfach aktualisierten Corporate Governance-Grundsätze der DOUGLAS HOLDING AG sind ebenso wie die im Deutschen Corporate Governance-Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung fester Bestandteil der gelebten Unternehmenskultur.
Die Corporate Governance-Grundsätze der DOUGLAS HOLDING AG unterstützen die Umsetzung einer verantwortlichen, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle der DOUGLAS-Gruppe. Corporate Governance dient der Transparenz und Offenheit, der Achtung der Aktionärsinteressen und einer effizienten, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Ziel, den Unternehmenswert der DOUGLAS-Gruppe nachhaltig zu steigern. Die Einhaltung der DOUGLAS-Corporate Governance-Grundsätze und des Deutschen Corporate Governance-Kodex in ihrer jeweils aktuellen Fassung wird von einem Corporate Governance-Beauftragten überwacht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben sich auch im Geschäftsjahr 2005/06 mit zwei Ausnahmen an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) in seiner jeweils gültigen Fassung orientiert:

1. Die Veröffentlichung des Konzern-Abschlusses der DOUGLAS HOLDING AG erfolgt – trotz des am 30.09. eines Jahres endenden Geschäftsjahres – nicht vor dem 31.12. des Jahres, sondern erst im Januar des Folgejahres. Damit wird eine Aufmerksamkeit bei Investoren und eine bessere Öffentlichkeitswirksamkeit als bei einer Veröffentlichung Ende Dezember erreicht (DCGK, Ziff. 7.1.2. Satz 3).

2. Die DOUGLAS HOLDING AG veröffentlicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Anteile von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an der DOUGLAS HOLDING AG, wenn die gesetzlichen Meldeschwellen von 5, 10, 25, 50 oder 75 Prozent des § 21 WpHG über- oder unterschritten werden. Weitere Angaben über den Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen nicht (DCGK, Ziff. 6.6. Abs. 2).

Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben eine entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die unter www.douglas-holding.com/de/cg veröffentlicht ist.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der DOUGLAS HOLDING AG wird vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt. Im Geschäftsjahr 2005/06 belief sich die Gesamtvergütung des Vorstandes für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der DOUGLAS HOLDING AG und ihrer Tochtergesellschaften auf 3.342,1 Tausend Euro. Davon entfielen 1.225,4 Tausend Euro auf Festbezüge, 1.655,9 Tausend Euro auf variables Einkommen und 460,8 Tausend Euro auf Sonstiges. Die variablen Bestandteile orientieren sich an dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der DOUGLAS-Gruppe beziehungsweise der betreffenden Sparte und an weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie beispielsweise der Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die sonstigen Bestandteile betreffen in erster Linie Pensionszusagen. Aktien-Optionsprogramme sind für die Mitglieder des Vorstandes nicht aufgelegt. Es besteht auch keine D & O-Versicherung für diesen Personenkreis.

Weitere Einzelheiten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder einschließlich Pensionen, Pensionsrückstellungen und Tantiemen sind unter www.douglas-holding.com/de/cg veröffentlicht, die Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 140 dargestellt.

Die Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG geregelt. Die Vergütung enthält eine feste und eine erfolgsorientierte, variable Komponente in Abhängigkeit der Dividendenausschüttung. Der durch Vorsitz und Ausschusstätigkeit verursachte Zeitaufwand findet eine angemessene Berücksichtigung. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates der DOUGLAS HOLDING AG für das Geschäftsjahr 2005/06 betrug 600 Tausend Euro. Davon entfielen 293,8 Tausend Euro auf feste und 306,2 Tausend Euro auf variable Vergütung. Die individualisierten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder sind im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 141 dieses Geschäftsberichtes wiedergegeben. Dem Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG gehören nach Einschätzung des Aufsichtsrates eine ausreichende Zahl von unabhängigen Mitgliedern an.

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die leitenden Angestellten der
DOUGLAS-Gruppe haben sich im Geschäftsjahr 2005/06 an die jeweils geltenden Meldevorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes in Bezug auf Geschäfte mit DOUGLAS-Aktien gehalten. Das gilt auch für Geschäfte mit Derivaten. Die Meldungen über die Wertpapiergeschäfte sind im Anhang auf Seite 142 dieses Geschäftsberichtes zu finden.

Der Aufsichtsrat hat vor Beginn der Abschlussprüfung für den Jahresabschluss 2005/06 eine Erklärung der Wirtschaftsprüfer Susat & Partner eingeholt, die beinhaltet, dass zwischen dem Prüfer und seinen Organen sowie seinen Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung erstreckt sich auch darauf, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr von Susat & Partner keine wesentlichen Beratungsleistungen erbracht wurden  beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2006/07 solche Beratungsleistungen nicht vereinbart sind.

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Corporate Governance im Internet:

  Corporate Governance-Grundsätze      
  Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG      
  Grundsätze des Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstandes